Seite wählen

PSA SACHKUNDE NACH DEM DGUV GRUNDSATZ 312-906

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der korrekten Benutzung dieser lebensrettenden Ausrüstung ist jeder Arbeitgeber nach gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Regeln dazu verpflichtet, die betriebliche PSAgA mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Sachkundeprüfung kann von externen Dienstleistern durchgeführt oder firmenintern von einem Sachkundigen übernommen werden. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse im Bereich PSAgA hat und die einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen kennt, um so den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung der PSAgA beurteilen zu können.

Durch die erfolgreiche Teilnahme erfüllst Du die berufsgenossenschaftlichen Forderungen sowie den Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz der EWG. 
Die Ausbildung dauert 3 Tage und findet in einer unserer IAPA Akademien statt.

Inhalte der Ausbildung:

  • Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen
  • Halte-, Auffang- und Rettungssystemen
  • Sachgerechte Verwendung von PSAgA
  • Lagerung, Reinigung und Pflege von PSAgA
  • Beurteilung von Schäden
  • Pflichten eines Sachkundigen
  • Betriebsanweisung
  • Anschlageinrichtungen
  • Organisation von Sachkundeprüfungen